Leserbrief von Heinz Glashauser zum Bericht "Bürger sind sauer über den Kahlschlag"
Der Leserbrief wurde ohne Bilder in der Donaupost veröffentlicht. Das Bayerwald-Echo hat ihn gar nicht abgedruckt.
Der Leserbrief:
Bürgermeister Dengler rechtfertigte die Abholzung auf dem Bavariagelände wie folgt:
"Für die Abholzung gebe es einen vom beschließenden Bauausschuss der Marktgemeinde einen am 20. September 2013 gefassten Beschluss. Dieser sei seit einer Pflegemaßnahme am Bavariagelände vor zehn Jahren erneut entstandene Wildwuchs entsprechend fachgerecht entfernt werden.
Was er hier als Pflegemaßnahme vor 10 Jahren bezeichnet, war ein Kahlschlag, der damals schon viel Aufregung bei den Bürgern hervorrief. Gepflegt wurde jedenfalls nichts. In der Zwischenzeit sind Gott-sei-Dank Hecken und Büsche gewachsen, die den Hang vor dem Abrutschen schützten.
"Nun, so schreibt er, sei auf dem Bavariagelände wieder ein ordentliches Bild geschaffen worden."
Wie dieses ordentliche Bild aussieht verdeutlichen die Bilder im Anhang.
An anderer Stelle schreibt er, es sei lediglich eine Kürzung und Entfernung wildwachsender Hecken vorgenommen worden.
Was hat der Bürgermeister gegen wildwachsende Hecken? Schon der Ausdruck "wildwachsende Hecken" zeigt, welche Einstellung er hat. Eine Hecke darf nicht wild wachsen sondern muss gepflanzt werden. Er müsste froh um jede Hecke sein, die auf dem Bavariagelände wild wächst. Nach dem Kahlschlag besteht die Gefahr, dass der ganze Hang ins Rutschen kommt, außer er nimmt eine Neuanpflanzung vor, was der Gemeinde viel Geld kosten wird. Er müsste wirklich für jede Hecke dankbar sein, weil sie der Gemeinde Geld spart.
Der Bürgermeister ließ nicht nur das Bavariagelände kahlschlagen, er ließ auch gleich noch alle Bäume ostwärts des Weißmüller Weihers abschlagen und auch entlang der Straubinger Straße entfernte man eine Anzahl von Bäumen.Soviel zur Kürzung wildwachsender Hecken.
Ebenso bei Marienstein wurden frei stehende Hecken weggeputzt!
Im Artikel 16 des Naturschutzgesetzes steht:
"Es ist verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen." Wen kümmert schon das Naturschutzgesetz? Hat der Bürgermeister den Gemeinderat über das Ausmaß der geplanten Maßnahmen informiert? Wahrscheinlich wird man vergeblich darauf hoffen, dass er vom Landratsamt dafür in irgendeiner Weise belangt wird.
Auf der Homepage der Marktgemeinde wird mit folgenden Worten geworben:
"Die Schönheit und Vielfalt der Landschaft erschließen sich dem Gast bereits bei der Anreise. Egal aus welcher Richtung man kommt, es bietet sich stets ein herrlicher Blick auf den Ort Falkenstein ...."
Man kann dazu nur sagen: Es wird wirklich viel dafür getan, dass kein Gast sich mehr in Falkenstein sehen lassen will.
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lxbfYeaa (Donnerstag, 19 Dezember 2024 20:22)
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